Unterlagen zur Infoveranstaltung vom 30. September 2021

Informationsveranstaltung

Am Donnerstag, 30. September 2021 fand um 20 Uhr in der Arche Tübach die Informationsveranstaltung über die folgenden Themen statt:

  • Kirchstrasse 13: Anpassung Gestaltungsplan Zentrumswiese und Schutzverordnung
  • Regionale Sportanlage Kellen: Teilzonenplan Parkplätze Sportanlage Kellen

Die Informationsveranstaltung wurde aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist hier abrufbar.

Die PowerPoint-Präsentation des Abends finden Sie hier: Präsentation Informationsveranstaltung 30. September 2021.

 

Kirchstrasse 13

Die Liegenschaft Kirchstrasse 13 (Grundstück Nr. 531, Vers. Nr. 152) ist Teil des Gestaltungsplans Zentrumswiese. Ein Ersatzneubau wäre grundsätzlich in gleicher Grösse ohne Plananpassung möglich. Die Baufälligkeit des Gebäudes ist klar gegeben. Das Objekt untersteht der Schutzverordnung (Kulturobjekt kommunaler Bedeutung). Die Eigentümerin Im Bumert AG gelangte mit einem Projektvorschlag und der Bitte an den Gemeinderat, den Gestaltungsplan und die Schutzverordnung anzupassen. Der Projektvorschlag wurde mit diversen Fachpersonen, darunter auch Piet Kempter als Fachperson für Denkmalpflege im Auftrag der Gemeinde Tübach, erarbeitet. Nach diversen Anpassungen konnte der Gemeinderat dem Projektvorschlag im Grundsatz zustimmen. Er ist bereit, den Gestaltungsplan und die Schutzverordnung entsprechend zu ändern. Gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes ist eine Mitwirkung der Bürgerschaft notwendig. Nach Abschluss der Mitwirkungszeit und allfälligem Einfluss der Eingaben auf das weitere Vorgehen werden die Änderungen des Gestaltungsplanes und der Schutzverordnung sowie das Baugesuch öffentlich aufgelegt.

Parkplätze Sportanlage Kellen

Die Ortsplanungsrevision wurde am 13. Juni 2021 an der Urnenabstimmung abgelehnt. Dadurch bleiben der aktuelle Zonenplan und das Baureglement weiterhin gültig. Dringender Handlungsbedarf ist fortan im Gebiet Schlipf bei der Regionalen Sportanlage Kellen gegeben: die vorhandenen Parkplätze reichen entsprechend der Nachfrage bei weitem nicht aus. Die Parkplatzbewirtschaftung wird in absehbarer Zukunft gestartet. Trotzdem entschied der Gemeinderat, die Umzonung in der Kellen der gesamten Ortsplanungsrevision vorzuziehen. Der Umfang der dort geplanten Einzonung bleibt im Vergleich zur Ortsplanungsrevision gleich: 1‘667 m2 übriges Gemeindegebiet in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Für den Gemeinderat ist klar, dass diese Einzonung auch bei der erneuten Ortsplanungsrevision (voraussichtlicher Start im Jahr 2023) wieder gleich vorgesehen gewesen wäre. Der Teilzonenplan unterliegt ebenfalls der Mitwirkung durch die Bevölkerung.

Mitwirkungsphase

Nun läuft vom 1. Oktober 2021 bis 5. November 2021 die Mitwirkungsphase, während dieser sie Eingaben zu Handen des Gemeinderates tätigen können. Diese reichen Sie bitte ein bei: Gemeinderatsschreiberin Lea Rutishauser, Kirchstrasse 18, 9327 Tübach oder lea.rutishauser@tuebach.ch.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.