Gemeinderat

Aufgabenbereiche

Der vom Volk gewählte Gemeinderat ist als Exekutive das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen jeweils am Dienstagabend zur ordentlichen Sitzung. Dem Gemeinderat obliegen insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

  • Anträge zu Handen der Bürgerschaft vorbereiten
  • Beschlüsse der Bürgerschaft vollziehen;
  • Organisation und Führung der Verwaltung;
  • Wahl von Kommissionen, Personal und Funktionären
  • Erfüllung grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben
  • Einreichung von Klagen, Anerkennung von Klagen, Rechtsmittelverfahren
  • Rechtssetzung unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft
  • Vertretung der Gemeinde nach Aussen
  • Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse
  • Bei Bedarf Einladung zu Orientierungsversammlungen
  • Ausführung der von Gesetzes wegen zugewiesenen Aufgaben und Erfüllung weiterer Gemeindeaufgaben, wenn kein anderes Organ zuständig ist

Der Tübacher Gemeinderat ist im Ressortsystem organisiert. Jedes Mitglied steht einem Bereich vor.

von links nach rechts: Lea Rutishauser, Gemeinderatsschreiberin, Andreas Favazzo, Schulpräsident, Oswald Raschle, Gemeinderat, Michael Götte, Gemeindepräsident, Birgit Koster Schöb, Gemeinderätin, Adrian Weiersmüller, Gemeinderat

  • Präsidiales, Finanzen, Verwaltung
  •  Bildung
  •  Sicherheit, Jugend und Entsorgung
  • Kultur und Soziales
  • Technische Betriebe (Strom- und Wasserversorgung)

Der Gemeindepräsident ist mit einem Pensum von 50 % tätig, die übrigen Mitglieder inkl. Schulpräsident sind nebenamtlich tätig.

Gemeindepräsident

Götte Michael
Gemeindepräsident

 

Mitglieder

Raschle Oswald
Gemeinderat

Weiersmüller Adrian
Gemeindrat

Gemeinderatskanzlei

Rutishauser Lea
Gemeinderatsschreiberin, Leiterin Gemeinderatskanzlei, Bausekretariat und Technische Betriebe