Sanierung Schwärzebach: laufende Mitwirkung

Der Schwärzebach entspringt in Mörschwil und verläuft zwischen den Gemeinden Steinach und Tübach als Grenzbach. Im Bodensee mündet der Schwärzebach schliesslich beim ehemaligen «Radunerareal».

Die vorhandene Durchflusskapazität ist teilweise massiv zu knapp. Insbesondere der Kantonsstrassendurchlass (Brücke) oberhalb des Blumen Kröni zwischen Tübach und Obersteinach sowie einige bestehende, offene Bachstrecken weisen Schwachstellen auf. Hierbei traten schon mehrfach Überlastungen auf. Daraus resultierten Ausuferungen und Überschwemmungen.

Im Jahr 1978 entstand ein erster Projektentwurf für die Sanierung des Schwärzebachs. Im Jahr 2012 wurde durch die Wälli AG im Auftrag der Gemeinden Steinach und Tübach ein Vorprojekt zur Sanierung des Schwärzebachs erarbeitet. Das definitive Projekt fertigte im Anschluss die Fröhlich Wasserbau AG in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Tübach und Steinach und dem Kanton St. Gallen an.

Seit Anfang 2020 nahm das Projekt, das gemeinsam mit der Gemeinde Steinach umgesetzt werden soll, wieder Fahrt auf. Im vergangenen Jahr konnten die notwendigen Abschlussarbeiten (bspw. grundbuchamtliche Regelungen) abgeschlossen werden. Es konnten insgesamt einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Schutzziel des Sanierungsprojektes ist es, dass nach den erfolgten Projektmassnahmen (Bachsohlenabsenkung von max. 0.7 m sowie Profilerweiterungen) Überflutungsflächen bei einem hundertjährlichen Hochwasser nur noch in der nicht überbauten Landwirtschaftsfläche zu erwarten sind.

Die Stimmbürger/-innen der Gemeinde Tübach haben in den Jahren 2014 und 2018 einen totalen Investitionskredit von CHF 150‘000 gesprochen. Davon sind rund CHF 50‘000 für die Vorarbeiten (Planungskosten) bereits investiert. Der verbleibende Investitionskredit sollte nach heutiger Annahme für das weitere Projekt ausreichen. Vorbehalten bleiben Projektänderungen aus dem Einspracheverfahren. Die öffentliche Auflage wird nach Beendigung des Mitwirkungsverfahrens durchgeführt. Die betroffenen Grundeigentümer/-innen werden über die laufende Mitwirkung zusätzlich direkt informiert.

Einladung zur Mitwirkung (Vernehmlassung)

Die Bevölkerung ist eingeladen, sich an der Mitwirkung bis am 28. Februar 2022 zu beteiligen.

Bitte reichen Sie eine mögliche Stellungnahme der Gemeinderatskanzlei Tübach schriftlich ein: lea.rutishauser@tuebach.ch | Gemeinderatskanzlei, Kirchstrasse 18, 9327 Tübach.