Oberstufenreglement unterliegt fakultativem Referendum

Der Gemeinderat definierte mit Reglement vom 1. April 2003 die «Tübacher Oberstufenlösung». Seit da konnten die Tübacher/-innen die Oberstufenschule selber auswählen. Beim Besuch der Oberstufe Goldach oder der Sekundarschule Flade übernahm die Gemeinde das volle Schulgeld (Vertragsschulen). Die Gemeinde Tübach beteiligte sich beim Besuch einer anderen, staatlich anerkannten Oberstufe mit einem Pauschalbeitrag von CHF 12‘000 je Schuljahr. CHF 12‘000 entsprachen durchschnittlich rund 80 % des Schulgeldes eines Oberstufenschülers je Schuljahr.

Der Gemeinderat hat zusammen mit der Schulkommission entschieden, das System der Wahlfreiheit beizubehalten, den Pauschalbeitrag jedoch den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dieser wird auf CHF 19‘000 angehoben. CHF 19‘000 entspricht erneut rund 80 % des durchschnittlichen Schulgeldes eines Oberstufenschülers je Schuljahr.

Die Anpassung des Reglements bedingt die Unterstellung unter das fakultative Referendum. Vorbehältlich dem unbenutzten Ablauf des fakultativen Referendums wird das Reglement ab dem Schuljahr 2022/23 angewendet.

Die amtliche Publikation des fakultativen Referendums finden Sie wie gewohnt auf der Publikationsplattform bzw. unter diesem Link.