Elektra

Aufgabenbereiche

 

Im Jahr 1996 wurde erstmals ein Konzept für den kontinuierlichen Ausbau des Mittelspannungs- Versorgungsnetzes 20 kV skizziert und in den folgenden Jahren umgesetzt. Auslöser für dieses Konzept war der Neubau der Trafostation (TS) Ruheberg mit dem Ringschluss von der TS Bildwiese über die TS Ruheberg zur TS Haldenstrasse.

Im Jahr 2002 wurde die TS Aachmühle mit dem gleichzeitigen Ringschluss von der TS Kellen über die TS Aachmühle zur TS Stärkle Moser AG erstellt. Die TS Aachmühle dient dem Weiler Aachmühle sowie der Entlastung der TS Wiesenstrasse im Gewerbe- und Industriequartier. Die Gemeinde Tübach betreibt in der Aachmühle ein kleines Wasserkraftwerk (altes Mühlerad mit Generator).

Die Elektra Tübach erworb im Jahr 2005 die letzte private Trafostation im Versorgungsgebiet und versorgt von nun an mit Ausnahme der Sportanlage Kellen sämtliche Kunden in Niederspannung.

Das Versorgungsnetz der Elektra Tübach besteht derzeit aus folgenden Anlagen:
9        Transformatorenstationen (TS)
1        Private Transformatorenstation (Sportanlage Kellen)
12      Mittelspannungs- Kabelleitungen 20 kV
22      Kabelverteilkabinen (VK) mit leistungsfähigen Kabelverbindungen zu
den Trafostationen (Ringschaltmöglichkeiten bei Revisionen und
Störungen im Niederspannungsnetz)

Die Erschliessung neuer Baulandflächen sowie die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Anlagen zur Werterhaltung des Versorgungsnetzes sind die Hauptaufgaben der Elektra Tübach. Zudem ist es ihr ein grosses Anliegen, die Elektrizität stets zu vorzüglichen Konditionen an die Bezüger abgeben zu können.

 

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Pikett- und Notfallnummer (24 h)

Technische Betriebe Goldach

Tel. 058 228 78 78

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Werkvorschriften

 Der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat im Jahr 2021 die neue Branchenempfehlung «Werkvorschriften CH» erlassen. Diese regelt die technischen Bedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss von Verbraucher–, Energieerzeugungs- und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz. Sie dienen den Werken für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und regeln die Schnittstelle zwischen der internen Hausinstallation und dem energieliefernden Werk. Die Entscheidung über den Einführungszeitpunkt der «Werkvorschriften CH» und der ergänzenden Bestimmungen obliegt den Werken. Der Gemeinderat hat entschieden, die auf den Mustervorschriften basierenden «Werkvorschriften CH» und die ergänzenden Bestimmungen per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen. Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie im Download.

Downloads Werkvorschriften

Fördergelder 

Das Energieförderprogramm der Gemeinde Tübach wurde in das e-Förderportal der Energieagentur integriert. Die Energieagentur ist für die Abwicklung von Gesuchen zuständig. Das Energiefondsreglement sowie die entsprechenden Vollzugsbestimmungen informieren Sie über den Umfang der Förderung.

Tätig in Elektra