Fakultatives Referendum gegen Zonenplan und Baureglement ergriffen

Der Zonenplan und das Baureglement (sogenannter Rahmennutzungsplan) der Gemeinde Tübach unterlagen vom 8. März 2021 bis 16. April 2021 dem fakultativen Referendum.

Mit dem fakultativen Referendum (Volksabstimmung) können Stimmberechtigte verlangen, dass sie selber über bestimmte Geschäfte an der Urne beschliessen können. Zum Erreichen des fakultativen Referendums sind in Tübach 98 Unterschriften stimmberechtigter Tübacherinnen und Tübacher notwendig.

Zustandekommen fakultatives Referendum
Das Referendumskomitee überreichte am 15. bzw. 16. April 2021 der Gemeinderatskanzlei total 242 Unterschriften, wovon 231 gültig sind. Damit kommt das fakultative Referendum zu Stande. Der Gemeinderat hat beschlossen, über den Zonenplan und das Baureglement am Sonntag, 13. Juni 2021 an der Urne abzustimmen. An diesem Tag wird zusätzlich über eidgenössische und kantonale Vorlagen abgestimmt.

Ablauf Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat begann im Sommer 2017 mit der Überarbeitung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente. Dabei werden der Zonenplan und das kommunale Baureglement an die neuen Rahmenbedingungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) angepasst.

Der Mitwirkung durch die Bürgerschaft wurde in diesem Prozess von Anfang an grösste Bedeutung geschenkt. Mehrere Informationsanlässe, laufende Informationen im Tübach Aktuell und direkte Gespräche mit Betroffenen und Interessierten sind nur Teile davon. Während der Vernehmlassungsphase gingen viele Meldungen ein, welche grösstenteils in die weitere Planung miteinbezogen und Rücksicht darauf genommen wurde. Aufgrund der dazumal eingereichten Petition gegen die geplante Einzonung des Gebiets «Im Grund» entschied der Gemeinderat, dem Willen vieler Tübacherinnen und Tübacher nachzukommen und auf eine Einzonung dessen vorerst zu verzichten.

Während der Auflagefrist des Zonenplanes und Baureglements vom 9. September 2020 bis 8. Oktober 2020 gingen insgesamt vier Einsprachen dagegen ein. Der Gemeinderat wies sämtliche Einsprachen begründet ab.

Nach Abschluss des Einspracheverfahrens wurde das Verfahren des fakultativen Referendums für den Zonenplan und das Baureglement durchgeführt. Dieses wurde nun ergriffen (siehe erste Spalte). Die meisten Vertreterinnen und Vertreter des Referendumskomitees sind von der geplanten Einzonung im Unterdorf grossmehrheitlich mit ihren eigenen Grundstücken betroffen. Der Gemeinderat bedauert es, dass sich die Betroffenen während der ganzen Mitwirkungsphase (Vernehmlassung) nicht einbrachten.

Ein JA an der Urne
Wenn die Bürgerschaft den Rahmennutzungsplan an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 gutheisst, wird er beim Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht. Die vier Einsprecher haben schliesslich die Möglichkeit, gegen den Gesamtentscheid Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen zu erheben. Wird Rekurs ergriffen, folgt der Prozessweg über die Gerichte. Wird kein Rekurs ergriffen, ist die Ortsplanungsrevision abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist das kommunale Baureglement sowie der Zonenplan rechtsgültig und anwendbar.

Ein NEIN an der Urne
Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage ablehnen, wird die Ortsplanungsrevision zurück auf Feld Null gespielt. Die Konsequenzen wären unter Anderem die folgenden:

  • zwischenzeitlich sistierte Überlegungen werden wieder aktuell (Einzonung Im Grund), da wieder bei Null angefangen werden muss
  • kommunales Baureglement ist nicht stimmig mit dem geltenden Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen, was zu kostspieligen und schwierigen juristischen Abklärungen führt
  • aufwendige Grundeigentümergespräche beginnen erneut von Anfang an
  • kommunales Baureglement wird nicht umgesetzt; dementsprechend gilt weiterhin die Ausnützungsziffer
  • dem Willen des Stimmvolkes bei der Zersiedelungsinitiative von 2019 bzw. der inneren Verdichtung kann nicht nachgekommen werden
    die alten Planungsinstrumente müssen weiterhin angewendet werden
  • kein neuer Abschluss der Ortsplanung (die letzte war vor 13 Jahren) bzw. dem gesetzlichen Auftrag kann nicht nachgekommen werden
  • weiterhin viele aufwendige Diskussionen bezüglich Ausnahmebewilligungen notwendig (bei Bauvorhaben)
  • grosse aufgewendete monitäre und zeitliche Ressourcen der letzten vier Jahre sind vergebens

Infoveranstaltung des Gemeinderates
Dem Gemeinderat war es bereits in Vergangenheit sehr wichtig, die Bevölkerung in den Prozess der Ortsplanung miteinzubeziehen. Dieser neutrale Informationsfluss und Austausch wurde im gesamten Prozess gelebt und von der Bevölkerung sehr geschätzt. Der Gemeinderat lädt Sie bereits jetzt ein, sich den Abend des Dienstag, 25. Mai 2021, 20.00 Uhr für eine Informationsveranstaltung in Bezug auf die Urnenabstimmung über den Rahmennutzungsplan freizuhalten. Dem Gemeinderat ist es sehr wichtig, die Argumente fachlich und sachlich auszulegen. Über die Form der Durchführung werden Sie erneut informiert.

Abstimmungsmaterial
Sie erhalten das Stimmmaterial für die kommunale Vorlage zusammen mit den Abstimmungsunterlagen der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen bis spätestens am 22. Mai 2021.  Bis dahin steht Ihnen Gemeindepräsident Michael Götte (071 844 23 00) oder die Gemeinderatsschreiberin Lea Rutishauser (071 844 23 02) für Fragen gerne zur Verfügung.

 

Dazugehörige Unterlagen