Fakultatives Referendum gegen Teilzonenplan Parkplatz Sportanlage Kellen ergriffen

Der Teilzonenplan Parkplatz Sportanlage Kellen unterlag vom 31. März 2022 bis 9. Mai 2022 dem Fakultativen Referendum.

Mit dem Fakultativen Referendum (Volksabstimmung) können Stimmberechtigte verlangen, dass sie selber über bestimmte Geschäfte an der Urne beschliessen können. Zum Erreichen des fakultativen Referendums sind in Tübach 98 Unterschriften stimmberechtigter Tübacherinnen und Tübacher notwendig.

Zustandekommen fakultatives Referendum
Das Referendumskomitee, bestehend aus Thomas Fuchs und Thomas Stadelmann, überreichte am 9. Mai 2022 Gemeinderatskanzlei total 103 Unterschriften, wovon 100 gültig sind. Damit kommt das fakultative Referendum zu Stande. Der Gemeinderat hat beschlossen, über Teilzonenplan am Sonntag, 25. September 2022 an der Urne abzustimmen. An diesem Tag wird über Eidgenössische und allenfalls Kantonale Vorlagen abgestimmt.  Vom 20. Mai 2022 bis 2. Juni 2022 läuft die Rekursfrist gegen das Zustandekommen des Referendumsbegehrens (Link).

Entwicklung Teilzonenplan
Die gesamte Ortsplanungsrevision wurde am 13. Juni 2021 an der Urnenabstimmung abgelehnt. Dadurch bleiben der aktuelle Zonenplan und das Baureglement weiterhin gültig. Dringender Handlungsbedarf ist fortan im Gebiet Schlipf bei der Regionalen Sportanlage Kellen gegeben: die vorhandenen Parkplätze reichen entsprechend der Nachfrage bei weitem nicht aus. Die Bewirtschaftung der bestehenden Parkplätze wurde im Frühling 2022 gestartet. Der Gemeinderat entschied, die Umzonung  von 2’100 m2 übriges Gemeindegebiet in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen der gesamten Ortsplanungsrevision vorzuziehen. Der Teilzonenplan unterlag vom 1. Oktober 2021 – 5. November 2021 der Mitwirkung durch die Bevölkerung. Es gingen zwei Mitwirkungsschreiben ein. Vom 31. Januar 2022 bis und mit 1. März 2022 lag der Teilzonenplan öffentlich zur Einsprache auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Teilzonenplan Parkplatz Sportanlage Kellen unterlag in der Folge vom 31. März 2022 bis und mit 9. Mai 2022 dem Fakultativen Referendum.

Dazugehörige Unterlagen