Der Gemeinderat Tübach hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2026 den Teilstrassenplan Neubrunnstrasse genehmigt.
In Anwendung von Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird der Teilstrassenplan öffentlich aufgelegt.
Auflageort: Gemeinde Tübach, Gemeindehaus, Kirchstrasse 18, 1. Stock, Büro Kanzlei
Auflagefrist: 28. Oktober 2026 bis 26. November 2026
Die Neubrunnstrasse ist eine Gemeindestrasse 3. Klasse und erschliesst sechs Parzellen. Die klassierte Strassenfläche ist bereits durchgehend ausparzelliert. Die Neubrunnstrasse hat eine Länge von ca. 100m (inkl. Wendeschlaufe). Die geplante Zufahrt zur Neubebauung Parz. 251 wird für das Wendemanöver beansprucht. Die notwendige Fläche wird durch Strassenklassierung (ohne Landerwerb) gesichert. Das Wendemanöver ist mit einem kurzen Rückfahrmanöver möglich.
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Plan können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Tübach erhoben werden. Die Einsprache muss eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag enthalten. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
3100-1251-313-Teilstrassenplan_250
20260908_Bericht Erschliessung und Wendeanlage
20260902 Zustimmung Grundeigentümer TSP

