Massnahmen und Empfehlungen zur Vogelgrippe

Wie bereits in den vergangenen Wintern wurden in Europa zahlreiche an Vogelgrippe verstorbene Wildvögel gemeldet. Leider hat sich das Seuchengeschehen auch über die Sommermonate nicht beruhigt. Vor wenigen Tagen ist das Virus auch in einer Hobby-Geflügelhaltung im Kanton Zürich entdeckt worden. Die Wahrscheinlichkeit von weiteren Einschleppungen durch Wildvögel in die Schweiz ist hoch.

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.

Die ganze Schweiz wird zum Kontrollgebiet erklärt. In diesem Gebiet sind Massnahmen zu treffen, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Diese Massnahmen gelten ab 28. November 2022 bis voraussichtlich 15. März 2023.

Welche Präventionsmassnahmen sind sinnvoll?

Wir empfehlen, in Geflügelhaltungen die folgenden Hygieneregeln einzuhalten:

  • Tragen Sie im Geflügelstall und -auslauf spezielle Kleider (Überkleider, die Sie bei 70 Grad waschen oder einen Wegwerfoverall, den Sie nach etwa einer Woche wechseln);
  • Stellen Sie am Eingang zum Geflügelhof ein Paar Stiefel bereit, welche Sie nur im Geflügelstall und Auslauf tragen. Reinigen Sie diese Stiefel zweimal pro Woche gründlich mit einer Bürste und Seifenwasser (auch die Sohlenprofile) und desinfizieren Sie sie einmal pro Monat;
  • Waschen Sie sich nach jedem Kontakt mit Ihrem Geflügel die Hände mit Seife;
  • Vermeiden Sie Besucher im Geflügelhof. Wenn dies unvermeidbar ist, achten Sie darauf, dass auch diese Personen die Hygienemassnahmen einhalten.
  • Verstorbene Tiere müssen sofort der Sammelstelle für Tierkadaver zur Entsorgung übergeben werden. Totes Geflügel darf nicht an Haustiere (Hunde, Katzen) verfüttert werden.

Was mache ich bei einem Verdachtsfall?

Wenn Ihre Tiere ohne klinische Anzeichen sterben, wenn die Tiere plötzlich apathisch sind, ein stumpfes und struppiges Federkleid haben, nicht fressen wollen oder Atemnot zeigen, dann melden Sie sich umgehend bei einem Tierarzt oder bei Ihrem kantonalen Veterinäramt. Denn Sie als Geflügelhaltende stehen an vorderster Front, um einen Ausbruch der Vogelgrippe wirksam zu verhindern!

Allgemein gilt:

  • Alle Geflügelhaltungen müssen beim Landwirtschaftsamt gemeldet sein. Geflügelhalter, welche noch nicht registriert sind, müssen sich umgehend beim Landwirtschaftsamt melden (058 229 34 90, tiere-sg@sg.ch}.
  • Ebenfalls bitten wir Sie, sich beim Landwirtschaftsamt zu melden, falls Ihre Adresse nicht mehr aktuell sein sollte oder falls Sie die Geflügelhaltung aufgegeben haben.
  • Plötzliche Todesfälle oder Krankheiten, welche auf die Vogelgrippe hindeuten könnten, sind umgehend einem Tierarzt zu melden. Geflügelhaltende müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen machen.

 

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