Korrigenda zum Budget 2023: Investitionen werden teilweise in Erfolgsrechnung ausgewiesen

Im Budget 2023 sind folgende Investitionen (Geschäftsbericht Seite 29) berücksichtigt:

  • INV027 CHF 450‘000 für Sanierung Balkone/Fassade Kirchstrasse 20
  • INV028 CHF 150‘000 für Abbruch Spritzenhaus, Platzgestaltung
  • INV029 CHF 75‘000 für Rabattengestaltung und Velounterstand MZG
  • INV030 CHF 70‘000 für Neuanstrich Fassade Kirchstrasse 5 inkl. Garage
  • INV033 CHF 200‘000 für Heizungsersatz Kirchstrasse 18 und 20

 

Bei den Investitionen INV029 Rabattengestaltung und Velounterstand MZG und INV033 Heizungsersatz Kirchstrasse 18 und 20 (zur Hälfte; Kirchstrasse 18) handelt es sich um Verwaltungsvermögen. Dementsprechend sind diese Investitionen in der Investitionsrechnung 2023 korrekt abgebildet.

Bei den Investitionen INV028 Abbruch Spritzenhaus/Platzgestaltung, INV029 Sanierung Balkone/Fassade Kirchstrasse 20, INV030 Neuanstrich Fassade Kirchstrasse 5 inkl. Garage und INV033 Heizungsersatz Kirchstrasse 18 und 20 zur Hälfte (Kirchstrasse 20) handelt es sich um Finanzvermögen.

Investitionen bei Finanzvermögen müssen über die Erfolgsrechnung budgetiert werden. Es handelt sich somit um total CHF 770‘000, welche fälschlicherweise im Budget der Investitionsrechnung 2023 abgebildet und im Budget der Erfolgsrechnung 2023 nicht ausgewiesen sind.

Die CHF 770‘000 müssten im Budget der Erfolgsrechnung 2023 berücksichtigt werden. Das Budget der Erfolgsrechnung 2023 wies bis anhin ein Minus von CHF 610‘800 aus.

Mit der korrekten Ausweisung der Investitionen über CHF 770‘000 im Budget 2023 der Erfolgsrechnung verschlechtert sich das Budget der Erfolgsrechnung 2023 auf ein Minus von total CHF 1‘380‘800.

 

Seit der Einführung von RMSG, der neuen Rechnungslegung, im Jahr 2020 gab es in der Gemeinde Tübach keine Sanierungsmassnahmen beim Finanzvermögen über CHF 50‘000.

Die Gemeinde Tübach verfügt über Reserven von CHF 5’323’953 (Eigenkapital). Die Reserven teilen sich auf in CHF 2’952’825 Ausgleichsreserve und CHF 2‘371‘129 kumulierte Ergebnisse der Vorjahre.

In den vergangenen Jahren wurden keine Vorfinanzierungen für Sanierungsmassnahmen angelegt, sondern die Gewinne in die Ausgleichsreserve gelegt. Mit einem möglichen Aufwandüberschuss im Abschluss der Rechnung 2023 könnte das Eigenkapital bzw. die Reserven teilweise geltend gemacht werden.

 

Gemäss Gemeindegesetz können kurzfristige Änderungen über das Publikationsorgan der Gemeinde (Publikationsplattform) publiziert werden. Sie finden die Publikation vom 17. März 2023 unter diesem Link.