30.09.2021
Informations-Veranstaltung Kirchstrasse 13 und Parkplätze Sportanlage Kellen
Der Gemeinderat freut sich, Sie am Donnerstag, 30. September 2021 zur Informationsveranstaltung über die Kirchstrasse 13 und die Parkplätze der Sportanlage Kellen um 20.00 Uhr auf der Arche begrüssen zu dürfen. Es gilt Zertifikatspflicht.
Kirchstrasse 13
Die Liegenschaft Kirchstrasse 13 (Grundstück Nr. 531, Vers. Nr. 152) ist Teil des Gestaltungsplans Zentrumswiese. Ein Ersatzneubau wäre grundsätzlich in gleicher Grösse ohne Plananpassung möglich. Die Baufälligkeit des Gebäudes ist klar gegeben. Das Objekt untersteht der Schutzverordnung (Kulturobjekt kommunaler Bedeutung). Die Eigentümerin Im Bumert AG gelangte mit einem Projektvorschlag und der Bitte an den Gemeinderat, den Gestaltungsplan und die Schutzverordnung anzupassen. Der Projektvorschlag wurde mit diversen Fachpersonen, darunter auch Piet Kempter als Fachperson für Denkmalpflege im Auftrag der Gemeinde Tübach, erarbeitet. Nach diversen Anpassungen konnte der Gemeinderat dem Projektvorschlag im Grundsatz zustimmen. Er ist bereit, den Gestaltungsplan und die Schutzverordnung entsprechend zu ändern. Gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes ist eine Mitwirkung der Bürgerschaft notwendig. Nach Abschluss der Mitwirkungszeit und allfälligem Einfluss der Eingaben auf das weitere Vorgehen werden die Änderungen des Gestaltungsplanes und der Schutzverordnung sowie das Baugesuch öffentlich aufgelegt.
Teilzonenplan Parkplatz Sportanlage Kellen
Die Ortsplanungsrevision wurde am 13. Juni 2021 an der Urnenabstimmung abgelehnt. Dadurch bleiben der aktuelle Zonenplan und das Baureglement weiterhin gültig. Dringender Handlungsbedarf ist fortan im Gebiet Schlipf bei der Regionalen Sportanlage Kellen gegeben: die vorhandenen Parkplätze reichen entsprechend der Nachfrage bei weitem nicht aus. Die Parkplatzbewirtschaftung wird in absehbarer Zukunft gestartet. Trotzdem entschied der Gemeinderat, die Umzonung in der Kellen der gesamten Ortsplanungsrevision vorzuziehen. Der Umfang der dort geplanten Einzonung bleibt im Vergleich zur Ortsplanungsrevision gleich: 1‘667 m2 übriges Gemeindegebiet in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Für den Gemeinderat ist klar, dass diese Einzonung auch bei der erneuten Ortsplanungsrevision (voraussichtlicher Start im Jahr 2023) wieder gleich vorgesehen gewesen wäre. Der Teilzonenplan unterliegt ebenfalls der Mitwirkung durch die Bevölkerung. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Rückmeldungen zur Anpassung des Gestaltungsplanes Zentrumswiese und der Schutzverordnung in Verbindung mit der Kirchstrasse 13 sowie dem Teilzonenplan Parkplatz Sportanlage Kellen.