Erarbeitung des kommunalen Energiekonzeptes – Wie stehen Sie dazu?

Schweizweit kommt den Gemeinden eine Hauptrolle bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele zu. Der Kantonsrat St. Gallen hat im Dezember 2020 das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 gutgeheissen. Es legt die Basis für die Energie- und Klimapolitik im Kanton für die nächsten zehn Jahre. Die gesetzten Ziele sollen mit verschiedenen Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Wirtschaft erreicht werden. Dafür braucht es die Unterstützung aller: Privatpersonen, Unternehmen, Energieversorger und den Gemeinden.

Gemäss Art. 2 b des Energiegesetzes (sGS 741.1) erstellen die politischen Gemeinden ein angemessenes Energiekonzept. Dabei zeigen kommunale Energiekonzepte den gegenwärtigen und künftigen Energiebedarf, die vorhandenen und erschliessbaren Energiequellen, die angestrebte Energieversorgung sowie die notwendigen Massnahmen. Es ist auch eine entsprechende Energieplanung vorzunehmen.

Mit knapp 1’600 Einwohnern war die Gemeinde Tübach bis anhin nicht verpflichtet, ein Energiekonzept zu haben. Mit dem VI. Nachtrag zum Energiegesetz, der per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt wurde, änderte sich dies. Die Erstellung eines Energiekonzeptes, welche auch eine einfache Energieplanung enthalten muss, wird nun von allen Gemeinden gefordert. In Zusammenarbeit mit der Energieagentur St. Gallen GmbH hat der Gemeinderat die energiepolitischen Leitlinien und Ziele für 2050 definiert:

Ziele:
Ziel 1: Energieeffizienz (2‘000 Watt Primärenergie Dauerleistung pro Person)
Ziel 2: Klimaneutralität (Null energiebedingte Treibhausgasemissionen)
Ziel 3: Nachhaltigkeit (100 % erneuerbare Energieversorgung)

Leitlinien:
Die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern wird stetig erhöht. Beim Ersatz von Heizungsanlagen werden ab sofort nur noch Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern verwendet.
Das vorhandene Solarenergiepotenzial an Dach und Fassade wird bis 2050 zu 50 % ausgeschöpft. Durch einen jährlichen Zubau von 250 kWp werden bis im 2050 die gewünschten 7.3 GWh produ-ziert.
Der Gebäudepark von Tübach wird energetisch vorbildlich modernisiert. Bis 2050 ist die Hälfte der Gebäude, die vor 2000 erbaut wurden, modernisiert.
Der Energiebedarf im Sektor Mobilität wird durch die Stärkung der lokalen Versorgung, des Fuss- und Veloverkehrs und dem öffentlichen Verkehr gesenkt. Beim verbleibenden motorisierten Individualverkehr (MIV) wird eine direkte Nutzung erneuerbarer Energie angestrebt.
Die Gemeinde unterstützt Innovationen zur Gewinnung, Speicherung, Umwandlung und effizienten Nutzung erneuerbarer Energie und bietet ihnen den nötigen Raum.

Der Gemeinderat möchte Sie als Bürger/-in und insbesondere als Grundeigentümer/-innen Tübachs zu Ihren Absichten im Bereich Energie befragen. Mit Ihren Aussagen zum Zustand Ihrer Liegenschaft sowie den zukünftigen Absichten kann die Energieplanung detaillierter erstellt werden. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eigene Ideen in das Energiekonzept einzubringen, sei dies im Bereich Wärme, Strom oder Mobilität. Der Gemeinderat bittet Sie deshalb, an der einfachen Umfrage teilzunehmen. Sie benögen wenige Minuten und helfen so mit, genauere Daten erheben zu können. Sie finden die Umfrage im folgenden Link.

Vielen Dank bereits im Voraus.

 

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