weitere Steuerfusssenkung um 1 %

An der Bürgerversammlung vom 23. März 2022 beschlossen die Tübacher/-innen eine Steuerfusssenkung von 3 % auf neu 79 %. Aufgrund der hohen Ausgleichsreserven wäre theoretisch auch eine Steuerfusssenkung von 4 % möglich gewesen. 1 % entspricht ca. CHF 45‘000. Da die Senkung nicht vollumfänglich ausgereizt wurde, hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung vom 29. März 2022 entschieden, den Steuerzahler/-innen ein weiteres Steuerprozent (d.h. insgesamt CHF 45‘000) zu erlassen. Es ist ihm ein Anliegen, dass diese CHF 45‘000 fair verteilt werden und Steuerzahler/-innen direkt profitieren können. Aus diesem Grund wird im Gemeindehaus ein Glücksrad aufgestellt, an dem Sie Ihre Steuergutschrift erspielen können. Die auf dem Glücksrad ersichtliche Zahl wird Ihnen direkt auf der definitiven Steuerrechnung 2022 gutgeschrieben. Marcel Helfenberger, Leiter Steueramt, wird die Gutschrift direkt am Schalter vornehmen (Büro EG, rechts). Aufgrund der koordinatorischen Faktoren stehen Ihnen zur Geltendmachung der Vergütungen folgende Zeitfenster zur Verfügung:

 

Zeitfenster

  1. diesen Freitag von 8 – 11 Uhr
  2. nächsten Montag von 8 – 12 Uhr

 

Der Gemeinderat wünscht Ihnen viel Glück!