Wahlvorschlagsformulare für Gesamterneuerungswahlen

Am 22. September wählen die Stimmberechtigten die Behördenmitglieder für die Amtsperiode 2025-2028. Der Gemeindepräsident, der Schulpräsident wie auch die weiteren drei Mitglieder des Gemeinderates haben erklärt, sich für die Wiederwahl zur Verfügung zu stellen. Bei der Geschäftsprüfungskommission ist der Rücktritt von Manuel Egger zu verzeichnen. Die restlichen vier Mitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung.

Gewählt werden: Gemeindepräsident/-in, Schulpräsident/-in, drei Mitglieder des Gemeinderates und fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei Tübach eingereicht werden (Datum Poststempel genügt nicht). Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Formulare finden Sie folglich:

 

2. Wahlgang
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 7. Oktober 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 20ter UAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.