Kindergarten

Aufgabenbereich

 

Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert zwei Jahre. Die obligatorische Schulpflicht beginnt mit der Einschulung in den Kindergarten im fünften Altersjahr. Ein Kind tritt in das erste Kindergartenjahr, wenn es am 31. Juli sein viertes Altersjahr beendet hat. Ein Aufschub der Einschulung in den Kindergarten ist möglich; entscheidend ist der Entwicklungsstand des Kindes. Die Schulkommission entscheidet auf Antrag der Eltern.

Der Kindergarten fördert die geistige, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Sie sammeln vielfältige Erfahrungen durch Geschichten hören, Lieder singen, Verse lernen und sich in verschiedene Rollen versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren, zeichnen und malen. Diese verschiedenen Tätigkeiten erweitern die motorischen und gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrnehmung, das mathematische Denken, die Phantasie und die Sprache. Ihr Kind lernt seine Gedanken auszudrücken, sich in einer grösseren Gemeinschaft einzufügen, Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wichtige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das Spielen in einer grösseren Gruppe von Kindern, das in einer pädagogisch gestalteten Spielumgebung stattfindet. In regelmässigen Abständen gehen unsere Kindergärtner in den Wald. Der Spaziergang und der Aufenthalt mit einem gemeinsamen Znüni im Wald macht unseren Kindergärtner sichtlich Spass und stärkt zusätzlich noch ihr Immunsystem.

Ein Polizist oder eine Polizistin der Verkehrsinstruktion übt mit den Kindern das korrekte Verhalten auf dem Schulweg und bespricht anspruchsvolle Situationen im Strassenverkehr, im Besonderen die Überquerung der Schulstrasse.

Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre erfolgt eine Verschiebung vom Spielen zum spielerischen Lernen. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet.

 

Unterricht

 

Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht jeden Morgen während vier Lektionen statt. An den Nachmittagen findet kein Unterricht statt. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Die Kinder des zweiten Kindergartenjahres besuchen den Unterricht jeden Morgen während vier Lektionen sowie zusätzlich an zwei Nachmittagen während zwei Lektionen. Während der morgendlichen Blockzeiten fällt kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Kindergartenlehrperson werden die Kinder betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet.

Leiterinnen

Schöb Lea
Kindergärtnerin

Colak Seren
Kindergärtnerin