Öffentliche Mitwirkung Teilstrassenplan Neubrunnstrasse

Der Gemeinderat Tübach lädt die Bevölkerung ein, zu folgendem Projekt im Rahmen der Mitwirkung nach Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) Stellung zu nehmen:

Aufklassierung der Neubrunnstrasse von einer Gemeindestrasse 3. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse mit Wendehammer

Die Neubrunnstrasse ist eine Gemeindestrasse 3. Klasse und erschliesst sechs Parzellen. Die klassierte Strassenfläche ist bereits durchgehend ausparzelliert. Die Neubrunnstrasse hat eine Länge von ca. 100m (inkl. Wendeschlaufe). Die geplante Zufahrt zur Neubebauung Parz. 251 wird für das Wendemanöver beansprucht. Die notwendige Fläche wird durch Strassenklassierung (ohne Landerwerb) gesichert. Das Wendemanöver ist mit einem kurzen Rückfahrmanöver möglich.

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen vom 16. September bis 15. Oktober 2026 im Gemeindehaus Tübach bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Stellungnahmen im Sinne des Mitwirkungsverfahrens sind bis spätestens 15. Oktober 2026 schriftlich an den Gemeinderat Tübach, Kirchstrasse 18, 9327 Tübach zu richten.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und aktiv zur Entwicklung einer optimalen Lösung beizutragen.