Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im gesamten Kanton St.Gallen ab Freitag, 3. Juli 2026, 00:00 Uhr, ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe.
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften:
- Es dürfen keine Feuer im Wald sowie im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald entfacht werden.
- Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist in Wald und Waldesnähe verboten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt.
- Widerhandlungen können mit Bussen geahndet werden.
Die Gemeinde Tübach bittet die Bevölkerung, die angeordneten Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten und so mitzuhelfen, Wald und Natur vor Bränden zu schützen.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sowie Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Website des Kantons St.Gallen (waldbrandgefahr.sg.ch) und in der Alertswiss-App.

