Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch. Ab Freitag 17. Juli 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Bitte beachten Sie folgende Vorschriften:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Die Gemeinde Tübach bittet die Bevölkerung, die angeordneten Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten und so mitzuhelfen, Wald und Natur vor Bränden zu schützen.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sowie Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Website des Kantons St.Gallen (waldbrandgefahr.sg.ch) und in der Alertswiss-App.

