Steueramt
Steuerfüsse
Kanton
St. Gallen
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Gemeinde
Tübach
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Kath. Kirchgemeinde Tübach
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Evang. Kirchgemeinde Goldach
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Aufgabenbereiche
Das Steueramt ist für die korrekte Abwicklung des Steuerverfahrens natürlicher Personen zuständig. Die Abteilung bearbeitet den Formularversand, ca. 80 % der Steuerveranlagungen und den ganzen Steuerbezug inkl. direkte Bundessteuer in der Gemeinde Tübach. Das Team des Steueramts erteilt Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Kantons- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuern sowie die Grundsteuern.
Steuererklärung und Fristen
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. Oktober des Steuerjahres.
Steuerbezug
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.