03.01.2024
Hauskehricht
Ausnahme: anstelle von 01.01.2024
Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie bis zu einer maximallänge von 150 cm.
Privathaushalte: Im offiziellen Kehrichtsack (auch im Container), Sperrgut mit Sperrgutmarke(n) frankieren
Gewerbe und Industrie: Container mit Datenträger (gewichtsabhängige Entleerung)