Der Gemeinderat hat die sieben Einsprachen gegen die Ortsplanung 2.0 zur Kenntnis genommen. Zudem haben sich in der Betriebserweiterung der Zingg Industrieabfälle AG, geplant im Gebiet Waldegg, Änderungen ergeben. Es konnte keine Ersatzfläche gefunden werden, weswegen die rechtliche Sicherstellung der Verfügbarkeit fehlt und somit eine Einzonung aktuell nicht möglich ist. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat, Art. 19. Abs. 2 und Abs. 3 BauR zu streichen. Darin wurde die «besonders hochwertige Gestaltung», insbesondere auf dem Grundstück Nr. 102 im Gebiet Bildwies gefordert. Diese beiden Änderungen werden einer öffentlichen Änderungsauflage unterstellt. Diese dauert vom Montag, 8. September 2025 bis Dienstag, 7. Oktober 2025. Während der Auflagefrist kann gegen die Änderungen des Rahmennutzungsplanes (Zonenplan und Baureglement) Einsprache erhoben werden. Einsprachen, die anlässlich der ersten Auflage eingereicht wurden, bleiben bestehen und können gegebenenfalls ergänzt oder aufgrund der beiden Änderungen zurückgezogen werden.
Der Gemeinderat Tübach hat am 25. August 2025 in Anwendung von Art. 7 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) folgende Änderungen im Zonenplan und Baureglement beschlossen bzw. erlassen:
Gegenstand:
- Streichung Art. 19 Abs. 2 und Abs. 3 BauR („hochwertige Gestaltung“)
Dies betrifft die hochwertige Gestaltung des Gebietes Bildwies, Grundstück Nr. 102. Die hochwertige Gestaltung soll nicht mehr vorgeschrieben resp. vorgesehen werden. - Verzicht auf Umzonung von Grundstück Nr. 174 und Teile des Grundstücks Nr. 172 von Landwirtschafts- in Arbeitszone
Dies betrifft die geplante Betriebserweiterung der Zingg Industrieabfälle AG. Die rechtlichen Vorschriften des Kantons können derzeit nicht eingehalten werden, weswegen auf eine Einzonung verzichtet wird.
Im Sinne von Art. 41 PBG liegen die Unterlagen zu den Änderungen des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) während 30 Tagen, das heisst von Montag, 8. September 2025 bis Dienstag, 7. Oktober 2025, im Gemeindehaus Tübach (1. Stock, Büro Kanzlei), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Dokumente können zudem unter www.tuebach.ch -> News abgerufen werden.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Tübach, Kirchstrasse 18, 9327 Tübach, gegen die Änderungen des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Tübach