Einbürgerungsrat

Aufgabenbereiche

 

Der Einbürgerungsrat sorgt für eine korrekte Abwicklung der Einbürgerungsverfahren und klärt die „Einbürgerungs-Würdigkeit“ der Bürgerrechtsbewerber ab. Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Gemeinderates und des Ortsbürgerrates zusammen.