Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2027

Mit dieser Mitteilung informieren wir Sie über die Strompreise ab 1. Januar 2027 und über unser neues, zeitgemässes Preismodell.

Bei den Netzkosten steigen die Kosten auf den vorgelagerten Netzebenen. Gleichzeitig sinken die Kosten von Swissgrid und unsere eigenen Betriebskosten. Dadurch können wir die höheren Kosten weitgehend ausgleichen. Die Netzkosten bleiben deshalb insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres. Auch bei den Energietarifen gibt es eine positive Entwicklung: Die regulatorischen Anpassungen bei der Rückliefervergütung sowie günstigere Energiebeschaffungskosten wirken sich für das Jahr 2027 preissenkend aus.
Insgesamt ergibt sich damit eine erfreuliche Entwicklung: Der Gesamtpreis für Strom sinkt im Jahr 2027 um durchschnittlich 6,4 %.
Wie viel Sie persönlich sparen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Ihr Stromverbrauch und Bezugsverhalten, die angeschlossene Netzebene, der gewählte Stromtarif und das Stromprodukt sowie die fixen und variablen Preisbestandteile.

Neue Energietarife – saisonale Struktur
Bis 2024 gab es unterschiedliche Preise für Hoch- und Niedertarif. Danach wurde auf einen einheitlichen Tarif umgestellt.
Ab 1. Januar 2027 führen wir ein neues Preismodell mit saisonalen Energiepreisen ein:

  • Sommertarif von April bis September: günstigere Energiepreise
  • Wintertarif von Oktober bis März: höhere Energiepreise

Damit passen wir die Energiepreise besser an die tatsächlichen Bedingungen auf dem Strommarkt an.

Warum unterscheiden sich die Preise im Sommer und Winter?
Im Winter wird mehr Strom verbraucht. Gleichzeitig ist die Strombeschaffung in dieser Zeit teurer. Deshalb sind die Energiepreise im Winter höher.
Im Sommer wird viel Solarstrom produziert und gleichzeitig weniger Strom verbraucht. Dadurch ist die Strombeschaffung günstiger und die Energiepreise sind tiefer.

Netznutzung
In den vergangenen Jahren wurde weniger Strom aus dem Netz bezogen. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr selbst produzierter Strom direkt vor Ort verbraucht wird.
Gleichzeitig haben Swissgrid und SAK, unser vorgelagerter Netzbetreiber, ihr Tarifmodell angepasst. Neu wird unter anderem die höchste Leistungsspitze des Jahres stärker berücksichtigt. Diese Entwicklungen führen grundsätzlich zu höheren Kosten für die Netznutzung. Wir konnten jedoch unsere eigenen Kosten für den Netzbetrieb senken. Zudem wurden gewisse vom Bund vorgegebene Abgaben reduziert. Damit können wir die höheren Kosten ausgleichen. Für Sie bedeutet das: Die Netznutzungstarife bleiben 2027 auf dem tiefen Niveau des Vorjahres unverändert.

SDL, Stromreserve, Solidarisierte Kosten
Für die allgemeinen Systemdienstleistungen verrechnet Swissgrid im Jahr 2027 0,19 Rappen pro Kilowattstunde. Im Vorjahr waren es 0,27 Rappen.
Auch der Tarif für die Stromreserve sinkt. Sie dient dazu, die Stromversorgung in angespannten Situationen abzusichern. Dazu gehören unter anderem Reservekraftwerke, Notstromgruppen und die Wasserkraftreserve. Die Stromreserve liegt in der Verantwortung des Bundes. Swissgrid legt den Tarif fest, die Technischen Betriebe verrechnen ihn an die Stromkundinnen und Stromkunden. 2027 beträgt der Tarif für die Stromreserve 0,17 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0,41 Rappen). In den kommenden Jahren können die geplanten neuen Reservekraftwerke jedoch wieder zu höheren Kosten führen.
Der Tarif für die solidarisierten Kosten steigt hingegen. Damit werden schweizweit bestimmte Kosten über das Übertragungsnetz verteilt. Dazu gehören Kosten für notwendige Netzverstärkungen in den Verteilnetzen sowie die gesetzlich vorgesehene Entlastung der Schweizer Stahl- und Aluminiumindustrie bei den Netznutzungsentgelten. 2027 beträgt dieser Tarif 0,19 Rappen pro Kilowattstunde (2026: 0,05 Rappen).

Alle übrigen Abgaben und Zuschläge bleiben 2027 unverändert.

Rückvergütung PV-Strom und HKN
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Vergütung von Strom, der aus Photovoltaikanlagen ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Damit wird die Vergütung schweizweit vereinheitlicht. Neu richtet sich die Vergütung nach dem sogenannten Referenz-Marktpreis. Dieser wird vom Bundesamt für Energie (BFE) jeweils nach Ende eines Quartals berechnet und veröffentlicht. Für kleinere Photovoltaikanlagen ist eine gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rp./kWh vorgesehen, welche die Elektra Tübach so übernimmt.

Herkunftsnachweise (HKN) sind digitale Zertifikate. Sie zeigen, wie, wo und wann Strom produziert wurde. Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom produzieren und ins öffentliche Netz einspeisen, können Sie die dazugehörigen Herkunftsnachweise weiterhin an die Elektra Tübach übertragen. Übernimmt die Elektra Tübach diese Herkunftsnachweise, erhalten Sie dafür eine zusätzliche Vergütung zur Vergütung für den eingespeisten Strom. Für Photovoltaikanlagen bis 150 kW beträgt die Vergütung für Herkunftsnachweise 1,3 Rp./kWh. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 kW wird die Vergütung individuell vereinbart.

Messtarif
Seit 2026 werden die Kosten für Zähler, Messung und Datenverarbeitung separat ausgewiesen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und macht Ihre Stromrechnung transparenter. Für einen Haushalt beträgt der Messtarif CHF 5.90 pro Monat. Damit bleibt er gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Gemeinsam für ein stabiles und bezahlbares Stromnetz
Auch Sie können dazu beitragen, dass unser Stromnetz langfristig stabil, effizient und bezahlbar bleibt. Nutzen Sie Strom möglichst bewusst und verlagern Sie Ihren Verbrauch in Zeiten, in denen viel Strom verfügbar ist. Besonders geeignet sind sonnige Tage und die Sommermonate.
Damit helfen Sie, hohe Belastungsspitzen im Stromnetz zu reduzieren und den vorhandenen Strom effizient zu nutzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Tübach.

Niederspannung_II_Tübach 2027

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