Die Gemeinde Tübach hat die Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist es, die Fördermassnahmen und Förderbeiträge an die heutigen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Überarbeitung wurde gemeinsam mit der Bau-, Umwelt- und Energiekommission sowie beigezogenen Fachpersonen erarbeitet.
Der Gemeinderat hat die neue Vollzugsverordnung an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 genehmigt. Sie tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Das Energiefondsreglement selbst bleibt unverändert.
Die neue Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement unter folgendem Link abrufbar: Publikationen Kanton St. Gallen Gesetzessammlungen

