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Gemeinde
Schule

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2/3 x Tübach SG = Ettiswil LU

Steueramt

Das Steueramt ist für den Steuerbezug in der Gemeinde Tübach zuständig.

Das Team des Steueramts erteilt Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuern sowie die Grundsteuern.

Steuererklärung und Fristen
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Steuerbezug
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Downloads Steueramt

Sämtliche Steuerformulare, welche Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können bequem von der Homepage des Kant. Steueramtes St. Gallen heruntergeladen werden.

Formulardownload natürliche Personen