Aufgabenbereich
Der Zivilprozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler, der Vermittlerin oder einer Schlichtungsstelle. Es ist ein Schlichtungsgesuch zu stellen; darin sind die Parteien zu nennen, das Rechtsbegehren zu formulieren und anzugeben, worum es geht (Gegenstand der Klage; z.B. „betreffend Forderung“).
Aufgabe dieses Verfahrens ist es, die Parteien ohne Durchführung des Prozesses auszusöhnen.
Die Parteien sind grundsätzlich verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Können sich die Parteien nicht einigen, wird in der Regel die Klagebewilligung ausgestellt, mit der die Klage eingereicht werden kann.