Der vom Volk gewählte Gemeinderat ist als Exekutive das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen jeweils am Dienstagabend zur ordentlichen Sitzung. Dem Gemeinderat obliegen insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
Anträge zu Handen der Bürgerschaft vorbereiten;
Beschlüsse der Bürgerschaft vollziehen;
Organisation und Führung der Verwaltung;
Wahl von Kommissionen, Personal und Funktionären;
Erfüllung grundlegender Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
Einreichung von Klagen, Anerkennung von Klagen, Rechtsmittelverfahren;
Rechtssetzung unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
Vertretung der Gemeinde nach Aussen;
Information der Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
Bei Bedarf Einladung zu Orientierungsversammlungen;
Ausführung der von Gesetzes wegen zugewiesenen Aufgaben und Erfüllung weiterer Gemeindeaufgaben, wenn kein anderes Organ zuständig ist.
Der Tübacher Gemeinderat ist im Ressortsystem organisiert. Jedes Mitglied steht einem Bereich vor.
v.l.: Oswald Raschle, Reto Schneider (Ratsschreiber), Adrian Weiersmüller, Gemeindepräsident Michael Götte, Schulpräsident Philipp Bänziger, Vizepräsidentin Birgit Koster Schöb
Präsidiales, Finanzen, Verwaltung
Bildung
Sicherheit, Jugend und Entsorgung
Kultur und Soziales
Technische Betriebe (Strom- und Wasserversorgung)
Der Gemeindepräsident ist mit einem Pensum von 50 % tätig, die übrigen Mitglieder inkl. Schulpräsident sind nebenamtlich tätig.